Leistungen
Referentin für Elternvorträge zu erziehungsbezogenen Themen in Ihrer Institution
Elternsein ist anspruchsvoll. In meinen Elternvorträgen biete ich Raum für Information, Austausch und Orientierung rund um erziehungsbezogene Themen. Die Inhalte orientieren sich an aktuellen fachlichen Erkenntnissen und an den Fragen, die Eltern im Alltag wirklich bewegen. Auf Wunsch werden die Vorträge nach den Vorstellungen der pädagogischen Fachkräfte Ihrer Institution entwickelt.
• Verständnis für kindliche Entwicklung und Bedürfnisse.
Ziel ist es, Eltern in ihrer Rolle zu stärken, zu ermutigen und Wissen zugänglich zu machen, das Orientierung und Entlastung bietet.
Elternvorträge zu erziehungsbezogenen und sozialpädagogischen Themen werden im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie im Rhein-Sieg-Kreis angeboten. Inhalte, Schwerpunkte und Formate werden individuell abgestimmt. Eine Durchführung ist auf Anfrage möglich.
Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII)
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung begleite ich Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Die Unterstützung erfolgt ambulant, alltagsnah und orientiert sich an den individuellen Bedarfen und Ressourcen der Familie.
• Selbstwirksamkeit, Orientierung und Stabilität zu fördern.
Verfahrensbeistandschaft (§ 158 FamFG)
Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Mein gesetzlicher Auftrag ist es, dem Kind eine eigene Stimme zu geben und seine Sichtweisen, Wünsche und Bedürfnisse im Verfahren sichtbar zu machen.
• Transparenz über Abläufe und Entscheidungen.
Kosten & Abrechnung
Die Kosten für Elternvorträge und Beratungsangebote richten sich nach Umfang, Format und zeitlichem Rahmen der jeweiligen Leistung.
Vor einer Beauftragung werden Inhalte, zeitlicher Aufwand und Honorar transparent abgestimmt.
Die Abrechnung im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgt gemäß den mit dem zuständigen Jugendamt vereinbarten Fachleistungsstunden und den jeweils geltenden Rahmenbedingungen.
Verfahrensbeistandschaften werden entsprechend der gerichtlichen Bestellung und den hierfür vorgesehenen Abrechnungsregelungen umgesetzt.