Leistungen

Referentin für Elternvorträge zu erziehungsbezogenen Themen in Ihrer Institution 

Wissen stärkt – und entlastet.

Elternsein ist anspruchsvoll. In meinen Elternvorträgen biete ich Raum für Information, Austausch und Orientierung rund um erziehungsbezogene Themen. Die Inhalte orientieren sich an aktuellen fachlichen Erkenntnissen und an den Fragen, die Eltern im Alltag wirklich bewegen. Auf Wunsch werden die Vorträge nach den Vorstellungen der pädagogischen Fachkräfte Ihrer Institution entwickelt. 

 

Im Mittelpunkt stehen:
• die Stärkung elterlicher Handlungssicherheit
• ein wertschätzender Blick auf die individuelle Lebensrealität von Familien
• praktische Impulse für den Alltag

• Verständnis für kindliche Entwicklung und Bedürfnisse.

Die Vorträge sind dialogisch gestaltet und laden dazu ein, eigene Erfahrungen einzubringen.
Ziel ist es, Eltern in ihrer Rolle zu stärken, zu ermutigen und Wissen zugänglich zu machen, das Orientierung und Entlastung bietet.

Elternvorträge zu erziehungsbezogenen und sozialpädagogischen Themen werden im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie im Rhein-Sieg-Kreis angeboten. Inhalte, Schwerpunkte und Formate werden individuell abgestimmt. Eine Durchführung ist auf Anfrage möglich.

Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII)

Begleitung, die stärkt – im Alltag, in Krisen und in Veränderungsprozessen.

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung begleite ich Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Die Unterstützung erfolgt ambulant, alltagsnah und orientiert sich an den individuellen Bedarfen und Ressourcen der Familie.

 

Ziel meiner Arbeit ist es:
• das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern und zu fördern
• Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken
• gemeinsame Lösungen zu entwickeln, die zur Lebensrealität der Familie passen

• Selbstwirksamkeit, Orientierung und Stabilität zu fördern.

 

Ich arbeite beziehungsorientiert, systemisch und ressourcenstärkend. Familien werden als Expert*innen ihres eigenen Lebens ernst genommen und aktiv in den Hilfeprozess einbezogen. Entscheidungen sollen nicht über Familien hinweg getroffen werden, sondern gemeinsam – transparent, respektvoll und auf Augenhöhe.
Die Hilfen erfolgen auf Grundlage des Hilfeplans in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt.
Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass Entwicklung dort entsteht, wo Menschen gesehen, ernst genommen und in ihren eigenen Möglichkeiten gestärkt werden.
Ambulante Hilfen zur Erziehung werden über das jeweils zuständige Jugendamt angebahnt und umgesetzt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und einer entsprechenden Beauftragung.

Verfahrensbeistandschaft (§ 158 FamFG)

Die Stimme des Kindes im gerichtlichen Verfahren.

Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Mein gesetzlicher Auftrag ist es, dem Kind eine eigene Stimme zu geben und seine Sichtweisen, Wünsche und Bedürfnisse im Verfahren sichtbar zu machen.

 

Dabei steht für mich im Mittelpunkt:
• das Recht des Kindes auf Beteiligung
• eine alters- und entwicklungsangemessene Begleitung
• ein geschützter Raum für Gespräche

• Transparenz über Abläufe und Entscheidungen.

 

Ich begegne Kindern und Jugendlichen wertschätzend, parteilich für ihre Interessen und mit dem Ziel, ihre Stimme zu stärken. Gleichzeitig arbeite ich kooperativ mit Eltern, Gericht und weiteren Beteiligten, stets mit dem Blick auf das Kindeswohl und eine möglichst tragfähige Lösung für alle Beteiligten. Die Tätigkeit als Verfahrensbeistand erfolgt auf Bestellung durch das zuständige Familiengericht.

Kosten & Abrechnung

Die Kosten für Elternvorträge und Beratungsangebote richten sich nach Umfang, Format und zeitlichem Rahmen der jeweiligen Leistung.
Vor einer Beauftragung werden Inhalte, zeitlicher Aufwand und Honorar transparent abgestimmt.

Die Abrechnung im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgt gemäß den mit dem zuständigen Jugendamt vereinbarten Fachleistungsstunden und den jeweils geltenden Rahmenbedingungen.

Verfahrensbeistandschaften werden entsprechend der gerichtlichen Bestellung und den hierfür vorgesehenen Abrechnungsregelungen umgesetzt.